Bei der Kennzeichenbeleuchtung darfst du keine LED - Leuchtmittel einbauen. Nicht zulässig.
Nebenbei: Finde es auch Unsinnig, das Kennzeichen besser zu beleuchten, als vom Gesetzgeber gefordert...
Gruss, Peter Z.
Einspruch! Ich habe bei mir eine LED-Kennzeichenbeleuchtung eingebaut, deren Module eine Zulassung haben.
Wieso unsinnig? LED-Frontscheinwerfer leuchten die Fahrbahn doch auch besser aus als vom Gesetzgeber gefordert wird.
Und achte mal darauf, wie viele Fahrzeuge mit halb oder ganz ausgefallenen Kennzeichenbeleuchtungen unterwegs sind.
Dies ist mit LED's sicher seltener der Fall als mit den offenbar anfälligeren normalen Glühlämpchen.