Das ist meist nicht der Kühler, sondern die Regeneration des Partikelfilters. Man kann es schnell für den Kühler halten, hört sich so an.
Du solltest das einfach laufen lassen.
Mich wundert es, dass dein freundlicher dir den Tipp nicht gegeben hat.
Das ist meist nicht der Kühler, sondern die Regeneration des Partikelfilters. Man kann es schnell für den Kühler halten, hört sich so an.
Du solltest das einfach laufen lassen.
Mich wundert es, dass dein freundlicher dir den Tipp nicht gegeben hat.
Bei mir schaltet er von Radio willkürlich nach USB.
Das ist ein bekanntes Problem. Ab zum freundlichen, der muss sich darum kümmern. Das gleiche hatte unserer auch, es wurde direkt behoben.
WD40 ist genau das falsche Mittel.
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). (Quelle: § 23 Abs. 1b StVO)Es ist generell verboten. Auch das mitführen ohne Nutzung ist verboten.
Dürfen sie nicht...
In deinem Auto herrscht das Wohnungsrecht. Keiner darf ohne richterlichen Beschluss einfach so auf Verdacht dein Auto durchsuchen. Ausser es ist Gefahr im Verzug (und Schleierfahndung).
Wenn du natürlich gerade die Warnmeldungen auf dem Bildschirm hast und der Beamte sieht das von aussen, hat er einen begründeten Verdacht.
Eine Durchsuchung des Fahrzeuges ist erlaubt sobald ein Anfangsverdacht besteht. Dieses wird täglich speziell im Grenzgebiet durchgeführt.
Lass mich raten, ... Software-Version 7.
Habe ich auch seit dem Update auf Version 7.
Man darf die auch nicht besitzen. Und die Polizei dürfte es kontrollieren wenn ein Verdacht besteht. Und bei jedem Renault mir R-Link2 besteht mindestens ein Verdacht.
Das war sicher gemeint.