Zwischenstand zur Winterkompletträder Aktion (in meinem Fall):
Nach einem erneuten Gespräch mit dem Renault Kundenservice wurde mir gesagt, dass diese Situation nur zwischen mir und meinem Händler durch mich persönlich geklärt werden kann. Der Kundenservice ist "nicht als Vermittler tätig". Nach Erhalt der Information vom Händler, dass aufgrund der herbeinahme eines Abrufscheins diese Aktion für mich nun nicht gültig sei, "hätte ich vom Vertrag zurücktreten können"...
Nur...wer macht das Angebot und wirbt mit dieser Aktion? Muss ein Händler die Kosten der Winterräder selbst tragen?
Der Händler kann die Bestellung der inclusiv Winterräder nicht abschließen, da das Renault Bestellsystem dies nicht zulässt. Bei Flottenrabatt oder Abholschein. Er kann Sie nur separat Ordern un löhnen muss Sie der Käufer.