So, ich hab grade tel. "Beratung" über die RS gehabt: ohne die Verträge genau zu sehen, kann man nichts wirklich dazu sagen und sie hatte auch keine Rechtsprechung dazu parat. Heißt, ich müsste mir hier einen Anwalt nehmen und das Ganze durchgehen. Sie meinte auch, generell beo nicht mehr Bagatellschaden immer Anwalt dazu.
jo_jo Aber es scheint dann meine Denke tatsächlich insofern korrekt zu sein, dass ich als Geschädigter auf der Wertminderung sitzenbleiben soll und die Bank von der gegnerischen Versicherung trotzdem die Kohle abkassiert und nicht an meine Schlussrate weiterreicht.
Vom Autohaus werde ich nur abgewimmelt, die sind in Kurzarbeit und sie wollte mich auch grade nicht an einen Verkäufer weiterreichen, der mir da evtl. am allerschnellsten weiterhelfen könnte. Stattdessen wollen sie sich den Schaden erstmal ansehen usw. Dafür muss aber erstmal ein Servicmitarbeiter erreichbar sein oder so... Boah, hilft mir jetzt echt gar nix! Geduld?!?! Bei mir?!?! Is nich...
Sooooo. und da die Tante Andrea aber auch soviel rumgrübelt und die ganze Nacht nicht schlafen konnte, hat sich da möglicherweise noch eine andere Lösung aufgetan:
1) Man kann lt. Kreditvertrag bei der Renault Bank diesen Kredit jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung und ohne Kündigungsfrist kündigen. Da ich dummerweise so eine GAP Versicherung für 1537,- abgeschlossen hatte, die eh überflüssig ist, wäre ich die bei einer Kündigung auch gleich los und es müsste theoretisch nur der restliche reine Auto-Finanzierungsbetrag übrigbleiben.
2) Bei der Ing-diba kostet der Autokredit zwar stolze 2,39% Zinsen (statt 0,99 bei Renault), aber wenn ich das Ganze ohne die GAP und mit gleicher Ratenhöhe durchrechne, dann komme ich - ohne Wertverlust - nach den 48 bzw. noch 46 Monaten auf eine deutlich niedrigere "Schlussrate" -> also das was halt noch zum Finanzieren nach der Zeit übrig ist. Ich haääte das aus heutiger Sicht wohl eh zumindest teilweise nochmal finanzieren müssen, ist also wurscht.
3) Mit der Kündigung bei Renault VOR der REPARATUR und so einem Autokredit von z.B. Ing, wo ICH den Fahrzeugbrief habe und somit auch der Empfänger sämtlicher Leistungen der gegnerischen Versicherung bin, habe ich das ganze Galama mit der Schlussrate und Rückgabe nicht mehr. Ich kann die z.B. 2000,- von der Versicherung direkt in die Tilgung des neuen Kredits stecken. Sollte ich das Auto dann tatsächlich 6-8 Jahre fahren, hat sich das mit der Wertminderung eh relativiert.
Einziger Nachteil: mir gehört das Auto dann und wenn ich es nach 48 Monaten loswerden möchte, hab ich halt das Risiko, dass der Diesel mit Unfallstatus halt einfach nicht das bringt, was noch beim Kedit übrig ist. Aber eigtl. hab ich so ein Risiko ja jetzt auch schon.
Was haltet Ihr von dieser Option? Schlau oder hab ich was wichtiges übersehen ?
Grüßle
Andrea