Beiträge von Tupko

    Ach was waren das für Zeiten, als man beim VW Käfer am Straßenrand mit 2 Wagenhebern und 4 gelösten Muttern den kompletten Motor rausnehmen konnte.

    Alles schön und gut, aber wenn ich es einschalte, kann mich das Auto auch sonstwohin lenken. Dann könnte ich beim Spurwarner auch argumentieren, dass ich das Steuer verreissen könnte, weil ich mich durch das plötzliche Vibrieren erschrecke.

    Hallo Lars,


    wenn das Fahrzeug, besonders bei größerem Hubraum des Motors, im dritten Gang an den Reisverkehr rollt und ich möchte dann schnurstracks vor dem Linkskommenem im Kreisel noch rasch einfahren, fehlt der Druck im Turbolader und das Getriebe muss zwei Gänge zurückschalten - da habe ich dann den der Vorfahrt hat, massiv behindert.


    Liebe Grüße
    Udo

    Und genau deshalb fährt man nicht " noch eben schnell" in den Kreisel ein. :)

    falls Tag der Lieferung und Tag der Rechnungsstellung nicht gleich sind, zählt das Datum der Rechnung!

    Falsch. Es zählt der Tag der Vertragserfüllung. Und das ist erst, wenn das Auto übergeben wird. Sonst hätte man in der Vergangenheit bei Mehrwertsteuer Erhöhung ganz einfach die Rechnung vor dem Stichtag der Erhöhung geschrieben.

    Was aber ok ist, ist das gerade laufende Leasingverträge um 3% günstiger werden für das nächste halbe Jahr durch die MwSt Reduzierung :thumbup:

    Und auch, dass ein bereits gekauftes Fahrzeug billiger wird, wenn es nach dem 1.7.20 geliefert wird.

    So, hab noch mal ein wenig recherchiert. Der Erlass der MwSt. bezieht sich auf die UVP der Preisliste und ist mit anderen Rabatten nicht kombinierbar.
    Also muss man schon dumm sein, wenn man darauf reinfällt. Aber wie heißt es so schön : "Jeden Morgen steht irgendwo ein Dummer auf". Und darauf spekulieren die Franzmänner wohl.

    Ich glaube, man hat sich da zu früh gefreut. Bei Renault gibt's nämlich bei der Meldung ein '*".


    *Nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.


    Also wird es nicht mehr als die 3 ‰ geben.