Schilder wurden z.t. nicht gelesen, es wurden falsche Geschwindigkeiten angezeigt.
Das sollte eigentlich problemlos funktionieren. Insofern es nicht immer die selben Schilder an der gleichen Stelle sind, mit deutlichen Worten reklamieren.
arnpunkteinstellunfen werden komplett ignoriert. Weder akustische noch optische Warnungen z.b. bei Bahn übergängen.
Hast Du die auch alle aktiviert, z.B. Geschwindingskeitswarnung?
Auch das sollte problemlos laufen, kann es aber nicht, wenn das Gerät schon allein die Schilder nicht lesen kann.
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Auto deswegen zurück geben nicht möglich.
Sagt wer?
Ich erinnere mich gut an Ford zurück. Dieses Teil damals konnte wirklich gar nichts, nicht mal MP3 CD´s abspielen.
Das Spiel ging sogar so weit, dass ein Blaupunkt Techniker zu mir gekommen ist, weil das AH total inkompetent war. Geholfen hat es trotzdem nicht.
Sollte dann an meinen selbsgebrannten CD´s liegen und was mir da nicht alles für ein dummes Zeug erzählt wurde. Natürlich kannst Du ein Auto zurückgeben, wenn es Mängel hat und diese nicht beseitigt werden.
Welche Art von Mangel, bzw. welche Baugruppe spielt dabei gar keine Rolle.
Wenn Du dich mit dem Gedanken trägst, frag das Autohaus knallhart, ob es die Rückgabe mit oder ohne Anwalt haben möchte.
Bekommst Du dumme Antworten, rechterftigt das einen Anwalt und folglich auch die Kostenerstattung. Der setzt dann ggf. noch eine Frist und dann ist Feierabend.
Manchmal wirkt das Wunder und wenn nicht, dann lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Man muss ja deswegen nicht das Auto oder die Marke verteufeln.
Ich hatte mal einen Citroen, bei dem war ich mit den Nerven auch am Ende und habe meine Konsequenzen gezogen. Der Händler war zwar mächtig angefressen, am Ende gab es dann aber doch ein neues Auto und damit auch keine nennenswerten Probleme mehr.
Kleinigkeiten hat man fast immer und wenn die behoben werden, ist doch alles gut.
Kann es eine Werkstatt aber nicht, ärgere ich mich damit nicht mehr ewig rum, die Zeiten sind vorbei.
Bei Fehlern z.B. im Fahrwerk/Reifen kann bei bei wiederholter Unfähigkeit einer Werkstatt auch in eine andere Werkstatt (z.B. Reifendienst) gehen. Das AH ist dann in vollem Umfang erstattungspflichtig.
Bei Weigerung eben wieder zum Anwalt, dann kommen dessen Kosten auch noch dazu.
Hab ich alles mehrmals durch solche Faxen.
Nicht einschüchtern und auch nichts vom Pferd erzählen lassen. Entweder das Auto funktioniert im Rahmen seiner zugesicherten Eigenschaften, oder es tut es nicht.
Dazwischen gibt es nichts - entweder oder.
Ich bin absolut dafür, dass viel mehr Kunden weniger Angst vor solchen Schritten haben.
Bitte nicht als A...loch auftreten, sondern immer seriös und freundlich bleiben und wenn es nicht mehr geht, dann eben den Anwalt anrufen.
Steigt nämlich messbar die Intolleranz der Kunden für Fehler und Unzulänglichkeiten, kommen bei vermehrten Rückabwicklungen auch vermehrt Kosten und Verluste auf die Hersteller zu und irgenwann dürfte das dazu führen, dass nicht der Kunde der Testdummy ist, sondern mehr Qualität in unsere Autos kommt - egal bei welchem Hersteller.
Versaut uns eine nicht korrekt funktionierende Kaffeemaschine 2x das Frühstück, dürfte wohl bei jedem von uns Alarm sein.
Nur bei Autos - da lassen wir uns viel zu viel gefallen, obwohl das auch nur ein Gebrauchsgegenstand ist.
Da brauchen wir uns nix vormachen und/oder einen Hersteller verfluchen, Murks bauen sie gelegnetlich alle, egal welches Logo am Blech klebt.