für mich geht das aber schon Richtung Vortäuschen eines Unfalls mit Körperverletzung (Person angefahren).
= § 145d Vortäuschen einer Straftat
Dazu kommen eventuell noch Schäden an deinen Auto --> leichte Kratzer (schreibst ja, er ist dir gegen das Auto gelaufen).= § 303 Sachbeschädigung
Das hab ich geprüft. Ist alles ok. Wenn nur ein Hauch von Schaden gewesen wäre hätte ich unsere Freunde gerufen.
Ich habe den Spaß ( inklu Ausbremsen / Nummernschild und Sprung ja auf Band ). Ich brauch keinen Streß wegen solchen Idioten. Irgendwann trifft es solche Menschen mal richtig.