Bei Höherer Gewalt muss man zusätzlich zu den normalen Wartezeiten 4 Monate extra dazugeben, steht in De in den AGB's.
Danach kann Mann zurücktreten.
5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanteneintretende Betriebsstörungen,
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehenddaran hindern, den
Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb dervereinbarten Frist zu liefern,
verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genanntenTermine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.Führen entsprechende
Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vierMonaten, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davonunberührt.