Ha Ha, jo, wünsche allen das die Fahrzeuge nun schnell ausgeliefert werden. Und bitte, keine Kometen, Hochwasser oder irgendwelche anderen Katastrophen und auch keine Streiks, weder in Frankreich noch irgendwo anders.
Beiträge von Tissy
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Der Bericht mit dem Sturmschaden war ja von mir, also keine Verwechselung. Aber sollte keine anmache sein hab mich doch bedankt. Mir war das schon bekannt. Dachte das hier gelesen zu haben, war wohl woanders.
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Alter Hut, ist schon länger bekannt. aber danke für die info-
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Was mich wundert, kann bei Renault Österreich keine Scenic Tech Edition finden, auch nicht über Google.
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Na denn! schau mal da.
https://www.kunststoffweb.de/k…ien_laeuft_wieder_t236371aber tröste Dich, bist nicht alleine, und zur freude aller die warten, noch eine Hiobsbotschaft.
Ein Sturmschaden im tschechischen Werk Most des belgischen Zulieferers Recticel, führt dazu, dass Daimler im Werk Sindelfingen Schichten streichen muss. Vor wenigen Wochen erst hatte ein Brand in diesem Zulieferwerk zu einem tagelangen kompletten Stillstand bei Daimler in Sindelfingen geführt.
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In den meisten Verträgen steht zu Lieferverzug und höhere Gewalt, was beim Scenic gerade zutrifft.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins
oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist
verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim
Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in
Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser
bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer
2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der
Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder
ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der
Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in
Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend
vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch
bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt
der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die
Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses
Abschnitts.
5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den
Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern,
verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende
Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern
die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers
für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der
Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht,
können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden. -
Bei Recticel läuft die Produktion wieder, die haben durch das Feuer ca. 4 Millionen Euro verloren.
Hoffen wir mal das nun alle ihren Scenic schnell bekommen.
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http://www.lavoixdunord.fr/126…che-peu-peu-de-la-normale
Es gibt Neuigkeiten.
Die Scenic Produktion läuft auf nahezu 90%
Da steht das der Ausfall auf 90% der Lieferanten Auswirkungen hatte, nicht das die wieder mit 90% fahren.