TinoTV hat Recht,verbindlich erst wer ab 03.2017 bestellt hat
Android Auto und Apple CarPlay
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Hi,
danke für Eure Antworten. Wir haben ein Download des Prospekts (zuletzt runtergeladen im Februar). Darin steht bei der Beschreibung des R-LINK 2: "Noch ein Blick in die Zukunft : Ab 2017 können Siedie Apps von Ihrem Smartphone auch überR-LINK 2 nutzen. Apple CarPlay und Android Automachen’s möglich." -- Wir haben auch vor dem Kauf explizit angegeben, dass wir gern die iPhones über das große Display steuern würden und wurden dann auf die Website https://www.renault.de/services/multimedia/r-link2.html verwiesen. Dort steht bei CarPlay zwar "abhängig vom jeweiligen Modell", aber zusammen mit dem Prospekt (s.o.) hielten wir das für selbstverständlich, dass dann CarPlay dabei ist.
Unser Kaufvertrag sagt, wir bekommen ein "Multimediasystem R-LINK 2 mit 8,7 Zoll-Touchscreen". Was hätte denn da stehen müssen, damit CarPlay dabei ist, und wieso hätte man als Kunde wissen müssen, dass man das explizit mit angeben muss?
Mir ist klar, dass das vermutlich juristisch nicht lückenlos ist. Aber deswegen suche ich ja andere Betroffene, die gern gemeinsam etwas Druck aufbauen wollen.
Der Rücktritt vom Kauf ist nicht so einfach. Meist wechselt man ja von einem Auto aufs andere und verlässt sich darauf, dass man das neue Auto auch nutzen kann... Hat da jemand Erfahrungen?
Herzliche Grüße
Andrea -
Grundsätzlich hat das Autohaus 3 Reparaturversuche und es gilt: was im Prospekt steht, muss drin sein, und was drin ist, muss funktionieren. Ich bin grade mit demselben Thema beschäftigt, wobei die Konstellation bei mir anders ist. Ich habe nix bestellt, sondern einen vom Lager genommen (besser gesagt: Chef hat das gemacht) und erst später erfahren, daß das Vorhandensein dieser Features wohl abhängig ist vom Zeitpunkt der Herstellung. Unabhängig davon habe ich aber einen Prospekt, in dem diese beiden Features erwähnt werden. Also möchte ich sie auch haben, denn sie haben die Kaufentscheidung beeinflusst. Und ich habe schon 1/36 der Leasingzeit rum, das sind fast 3%. Ich muss das Auto versteuern, und da möchte ich bitte das bekommen, was mir versprochen wurde.
Ich habe schon mal gegen Renault Forderungen durchgesetzt. Damals ging es um einen Laguna 2. -
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@aschafu
Ist explizit in der Preisliste ab 03.2017 ab Ausstattung Intens ausgewiesenDas gilt für Deutschland. In Österreich ab Ausstattung Bose, wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht.
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@aschafu
Ist explizit in der Preisliste ab 03.2017 ab Ausstattung Intens ausgewiesenVielen Dank. -- Aber mein Punkt ist doch: Woher haette ich wissen sollen, dass ich es nicht bekomme, wenn es nicht explizit ausgewiesen ist. Die Kommunikation bis Februar hat den Eindruck erweckt, dass CarPlay bei RLINK2 einfach dabei ist. (Den "ab 2017" Teil hatte ich uebrigens so verstanden, dass sie den Geraeten 2017 ein Software-Update geben.)
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@aschafu
Ist explizit in der Preisliste ab 03.2017 ab Ausstattung Intens ausgewiesenes Stand schon in der Broschüre vom Oktober 2016. Dort steht aber auch, dass sich Renault jederzeit das Recht nimmt, die Ausstattung ohne Hinweis zu ändern. Ob das allerdings bei einem Rechtstreit besteht, sei dahingestellt.
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Könnte jemand die PL vor 1.3.2017 hochladen?
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Stand aber soviel ich weis nicht in der Ausstattungsliste.
Denke auch es wird schwer dagegen rechtlich vorzugehen.
Schlimmer finde ich das die Händler nicht wirklich über das RLink und seine Componente bescheid wissen.
Zumindestens halten sie sich sehr bedeckt -
Mein Auto, Ende Februar bestellt, hat die Android-Anbindung. Ich habe mich aber heute noch nicht mit der ganzen Technik vertraut gemacht. Freue mich aber, dass es dabei ist. Meine Frau wird es wohl eher nicht nutzen, aber ich möchte es schon haben, auch für später, wenn man das Auto mal wieder verkaufen sollte.