Hi - ich habe mir im Dezember einen Renault scenic tce 130 intense BJ 2017 mit 26000 km gekauft. Er lief bis Sonntag tadellos, mir persönlich nur ein etwas zu hoher Benzinverbrauch (8,5 liter in der Stadt). Am Sonntag war ich auf der Autobahn Richtung Nürnberg unterwegs (ca. 1 Stunde gefahren) als plötzlich die Gangschaltung blockiert hat. Ich wollte vom sechsten in den fünften runterschalten, das ging aber nicht. Im Leerlauf habe ich dann versucht in irgendeinen Gang zu kommen, keiner ging. Mit Mühe und Not konnte ich dann wieder in den sechsten schalten und bin nach ca. 3 km abgefahren, um ihn dann an einer Ampel abzuwürgen; da auch wieder mit Müh und Not in den ersten und konnte dann noch 500 Meter weiter zu einer Tankstelle zu rollen. Da ging dann garnichts mehr, ich konnte nicht mal mehr die Kupplung treten. Der Abschleppdienst hat ihn dann wieder so einigermaßen flott gekriegt, meinte aber dass ich auf keinen Fall so weiterfahren kann, da die Gänge immer noch sehr schwergängig wären. Hatte ich auch gar nicht vor; also wurde das Auto nach Erlangen geschleppt wo es jetzt bei einem Renaulthändler steht. Der Abschlepper meinte auch dass es sich für Ihn nach einem Problem mit der Schaltung und nicht nach Getriebe anhört. Jetzt sitze ich hier natürlich wie auf Kohlen, mein Auto in Erlangen und dort wird erst Ende der Woche geschaut was das Problem ist. Hat irgendjemand schon etwas ähnliches erlebt und kann eine Einschätzung geben?
Renault scenic tce 130 intense BJ 2017 - Gangschaltung blockiert
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Hallo Mimibo,
hast Du bei einem Händler oder von Privat gekauft?
Aus meiner Sicht scheint das Problem bei der Schaltung (Seilzüge/Gestänge) zu liegen oder die Kupplung trennt nicht den Kraftschluss.
Liebe Grüße
Udo
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Das Auto habe ich von einem Händler, allerdings ohne Garantie
D.h. nur die gesetzliche Gewährleistung.
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Die ist 12 Monate
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Hallo Mimbio,
die gesetzliche Gewährleistung, wo der Händler zur Mängelbedeitigung verpflichtet ist, ist viel stärker als die Fahrzeuggarantie, die der Hersteller bietet. Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Das heißt, der Händler, bei dem Du gekauft hast, muss den Mangel beseitigen. Drei Reparaturversuche stehen ihm zur Verfügung. Wenn es ihm nicht gelingen sollte, kannst Du darauf bestehen, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.
Diesen Händler würde ich in die Pflicht nehmen…
Liebe Grüße
Udo