Hallo flambo,
es gibt ein höchstgerichtliches Urteil, dass die Werksgarantie nicht verloren gehen darf, wenn die Wartung in einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben ausgeführt wird. Nachgewiesen wird das durch eine entsprechende Rechnung und durch den Arbeitsplan, wo die angeführten und vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Punkte abgehakt wurden.
Wenn die Wartung innerhalb der Garantiezeit selber vorgenommen wird, gibt es keine Nachweis durch eine Rechnung, dass eine Wartung vorgenommen wurde. Somit kann Hersteller jede Garantieleistung ablehnen.
Liebe Grüße
Udo