Nachdem ich jetzt mal die Verträge angesehen und weder beim googln noch hier im Forum was Beruhigendes gefunden hab:
Wie funktioniert das mit der Wertminderung denn überhaupt?
- Ich hab sone Formel gefunden, nach der bei angenommenen 5000,- Reparatur, Fahrzeug im 1. Jahr und Brutto Listenpreis eine Wertminderung von so ca. 2000,- anfallen könnte.
- Eigentümer ist aber die Bank und alle Ansprüche an Versicherungen sind an die Bank abgetreten.
- Ich hab mit dem Händler einen Rücknahmevertrag, der sich derzeit auf die Schlussrate von knapp 14.100,- bezieht. Diese zahlt der Händler dann an die Bank und löst somit das Auto aus. Der konkrete Wert (Schwacke...gedöns) wird jedoch bei Übergabe von nem Gutachter festgelegt. Liegt der tatsächliche Wert des Fzg. wegen Schäden unter dieser Schlussrate, dann muss ich dem Händler die Lücke erstatten. Umgekehrt - z.B. mit viel weniger km und ohne Schäden - würde ich den Mehrwert erstattet bekommen.
- Jetzt haben wir ja tatsächlich ne Wertminderung...
Weiß jemand, was dann die Bank damit macht? Wird in so einem Fall die Schlussrate angepasst um die Minderung? Oder streichen die das einfach ein und ich bin dann später der Gelackmeierte, wo nochmal draufzahlen soll? Wäre ja ziemlich unverschämt und dagegen würd ich tatsächlich mit Anwalt vorgehen.
Die Verträge sagen dazu nix. Nur, dass der Händler fein raus ist und die Bank einfach die Kohle kassieren kann, ohne vertraglich erwähnte Auswirkungen auf die Schlussrate = mich.
Irgendwie hab ich dabei ein ungutes Gefühl...