Antwort vom TÜV:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage und hiermit möchte ich kurz Bezug darauf nehmen.
Grundsätzlich sollte Ihr Vorhaben möglich sein. Es müssen aber die folgenden Punkte beachtet werden:
- Die neuen Scheinwerfer müssen eine Bauartgenehmigung (e-Prüfzeichen) haben
- Bei einer Leuchtkraft über 2000 Lumen ist eine Scheinwerferreinigungsanlage notwendig. Gemäß Ihrer Aussage sollte diese ja nicht notwendig sein.
Eine zusätzliche Abnahme ist dann nicht erforderlich.