Hallo xq20,
was ich nicht verstehe ist, Dein Fahrzeug hat ja noch Garantie, liegt zwar momentan in der dreijährigen Garantieerweiterung, die aber die von Dir genannten Mängel deckt.
Entweder handelt es sich bei den Akteuren um Unwilligkeit oder Unfähigkeit?
Wenn bei meinem Fahrzeug ein Fehler nicht abgestellt werden könnte, würde ich meinen Rechtsanwalt aufgesucht haben und den Kaufvertrag rückabwickeln.
Liebe Grüße
Udo