R-link umrusten

  • Hallo Wireless,


    Die Radios sind ja in den CAN-Bus/MOST-Bus integriert.


    Liebe Grüße
    Udo

    RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris (aus allererster Serienproduktion, also nicht mehr Vorserie, aus Mitte Juni 2015), EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom.

  • Hallo,


    der Garantiegeber wird alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel versuchen, einen Garantieaufwand abzuwehren, wenn sich eine Möglichkeit dazu bietet.


    Daher vertrete ich die Meinung, innerhalb der Garantiezeit auf alle Fälle eine Markenwerkstatt aufzusuchen und Modifikationen am Fahrzeug nur in der Markenwerkstatt oder mit schriftlicher Garantiezusage von Seiten Renault vornehmen zu lassen.


    Meine Erfahrung ist, dass Renault, was Kulanz nach see Garantiezeit anbelangt, mir gegenüber immer ausgesprochen kulant gewesen ist. Die Mehrkosten einer Renault-Werkstatt hatten sich mehrfach rentiert.


    Liebe Grüße
    Udo

    RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris (aus allererster Serienproduktion, also nicht mehr Vorserie, aus Mitte Juni 2015), EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom.

  • Eine Garantie ist halt immer noch eine freiwillige Leistung

    Nein, das stimmt so nicht.
    Ein Jahr muss der Hersteller in Deutschland geben, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Darüber hinaus stimmt das, das ist freiwillig.


    der Garantiegeber wird alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel versuchen, einen Garantieaufwand abzuwehren

    Das ist leider wahr - und immer wieder ein massives Ärgernis.
    In manchen Fällen so schlimm, dass der Kunde das Gefühl bekommt, dass er wirklich ver*****t worden ist!
    Das aber nur am Rande.


    Bei der Entwicklung eines Fahrzeugs könnte man leicht darauf verzichten, das "Radio" mit in den
    CAN Bus zu integrieren. Als die Autos noch DIN Schächte hatten, gab trotzdem Musik und Multimedia im Auto,
    und das nicht wenig. Die Hersteller haben nur erkannt, dass man die mittlerweile großen Radio-Displays
    auch für die Anzeige anderer Dinge gut mitbenutzen kann, und dass Lenkradfernbedienungen praktisch sind.
    Bei einigen Fahrzeugen ist aber beides per Adapter auch auf Nachrüstradios realisierbar.


    Nur, die Hersteller wollen das eben nicht, denn - siehe R-Link - sie können eigene Systeme, auch wenn sie Sch****
    sind, eben teuer mitverkaufen, und ersticken mit komplexen Systemen den Nachrüstmarkt.
    Das ist das, was mich ärgert, denn Nachrüstradios von Kenwood, Alpine & Co sind viel besser, und
    dabei noch viel günstiger, aber der Fahrzeughersteller verdient dann an diesem Punkt nichts.

  • Nein, das stimmt so nicht.Ein Jahr muss der Hersteller in Deutschland geben, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Darüber hinaus stimmt das, das ist freiwillig.

    Ich denke du bringst hier Garantie und Gewährleistung durcheinander, schau mal hier:


    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

    TCE140 bose mit EDC und noch ein paar extras, EZ 05/19
    ZOE life Phase2 mit Winterpaket, Armlehne, Nebelscheinwerfer und Ganzjahresreifen

  • Hallo Wireless,


    Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, die gesetzliche Gewährleistung trifft den Händler, der für eine Fehlerfreiheit zum Zeitpunkt der Auslieferung haften muss. Die ersten sechs Monate muß der Händler den Nachweis erbringen (was er meist nicht kann), nach einem halben Jahr der Käufer (was ziemlich schwierig ist).


    Liebe Grüße
    Udo

    RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris (aus allererster Serienproduktion, also nicht mehr Vorserie, aus Mitte Juni 2015), EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom.

  • Nein, das stimmt so nicht.Ein Jahr muss der Hersteller in Deutschland geben, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Darüber hinaus stimmt das, das ist freiwillig.

    Ähm, nein. Garantie ist und bleibt freiwillig.


    Bei Neuware 24 Monate Gewährleistung.


    Bei Gebrauchtware 12 Monate.


    Wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt.


    Garantie != Gewährleistung


    Zudem ist der Hersteller im seltensten Fall auch dein Vertragspartner (Kaufvertrag)

  • Uups Sorry... das habe ich natürlich mal wieder durcheinander bekommen.
    War zu warm zum Denken...!