Hallo und guten Abend, hoffe ihr hattet alle einen stressfreien Wochenstart, nun meine Frage, ist es möglich das von Renault angebriesenes Kurvenlicht, welches in Wirklichkeit nur ein Abbiegelicht ist, so einzustellen das es auch bei Geschwindigkeiten über 50km/h funktioniert, dass mit dem Totenwinkel Warner habe ich ja hinbekommen und funktioniert auch wunderbar von 5-200 km/h nun hätte ich eben gerne noch das das mit dem Abbiegelicht auch funktioniert. Vielen Dank im voraus
LG Roberto aus Thüringen
Kurvenlicht
-
-
Ich bin mir fast sicher, dass dies nicht zugelassen ist.
-
... dass mit dem Totenwinkel Warner habe ich ja hinbekommen und funktioniert auch wunderbar von 5-200 km/h ...
Mal kurz dazwischen gefragt: WAS hast Du da hinbekommen?
-
Rechtliche Grundlagen (Abbiegelicht)
Das adaptive Abbiegelicht in Verbindung mit dem Abblendlicht und dessen Zulässigkeit sind in der ECE-Regelung 119 beschrieben, die seit 06.04.2005 europaweit gültig ist. Zwar erwähnt die deutsche Zulassungsvorschrift (StVZO) die ECE-Regelung nicht direkt. Sie sagt aber ausdrücklich, dass Zulassungen auf Grund von internationalen
Vereinbarungen gelten. Und eine ECE-Regelung gilt als solche. Was also eine ECE-Regelung zulässt, ist auch in Deutschland erlaubt.Wesentliche Vorgaben:
- Es darf nur bei Geschwindigkeiten unter 40 km/h aktivierbar sein.
- Es darf nur bei eingeschaltetem Abblendlicht ativierbar sein.
- Es kann entweder durch Betätigen des Blinkers oder durch eine eigenständige Elektronik automatisch bei Kurvenfahrt aktiviert werden.
- Eingeschaltet wird je nach Kurvenrichtung der rechte oder linke Scheinbwerfers des Abbiegelichts.
- Die Aktivierung des Abbiegelichtes erfolgt schlagartig, beim Ausschalten wird das Licht ausgedimmt.
- Beide Abbiegelichter dürfen eingeschaltet werden, wenn der Fahrer den Rückwärtsgang einlegt
-
Hallo BIC-C-Nick erstmal vielen Dank für deine Antwort und die Aufklärung, im Prinzip war mir das ja schon soweit bekannt, aber Renault wirbt ja damals und eventuell heute mit Kurvenlicht und dann ist es in Wirklichkeit nur das Abbiegelicht und der Kunde wird eigentlich hinters Licht geführt und mit Funktionen gelockt welche es bei dem Fahrzeugen dann nicht wirklich gibt. Denn bei den Vorgängermodellen mit Xenonlicht gab es meines Erachtens noch das echte Kurvenlicht und ich dachte das es bei den LEDscheinwerfern auch so ist, stand ja damals auch in der Aufpreisliste. Zu dem Totenwinkel Warner, den habe ich über den obd2 Anschluss mit einem pc-programm auf die Werte von 5-205 km/h eingestellt und wie gesagt funktioniert prima, habe ich vor ca 2 Jahren schon gemacht, wenn du es wünschst und mir etwas Zeit gibst könnte ich schauen wo ich die Anleitung dazu habe.
LG Roberto aus Thüringen -
dass mit dem Totenwinkel Warner habe ich ja hinbekommen und funktioniert auch wunderbar von 5-200 km/h
Ja, in FR darf man auch nicht schneller fahren als 130 auf der Autobahn... die werden sich wohl daher gedacht haben, das muss dann auch für den Totenwinkelwarner reichen...
hab das auch schon angepasst an deutsche Verhältnisse... Aber runterregeln bis auf Wegfahrgeschwindigkeit, da bin ich noch nicht drauf gekommen...LG
-
Zu dem Totenwinkel Warner, den habe ich über den obd2 Anschluss mit einem pc-programm auf die Werte von 5-205 km/h eingestellt und wie gesagt funktioniert prima, habe ich vor ca 2 Jahren schon gemacht, wenn du es wünschst und mir etwas Zeit gibst könnte ich schauen wo ich die Anleitung dazu habe.
Wäre nett . Danke!
Eine kurze, schriftliche Auflistung der ECU-Namen und Bildschirme sollte reichen. Mit ddt4all habe ich schon einiges angepasst. -
Hallo iPhon01,
ich hatte im Scenic 3 das Kurvenlicht, meine Erfahrung ist, dass das LED-Licht wesentlich breiter und heller ausleuchtet und ich das Kurvenlicht nicht vermisse.
Liebe Grüße
Udo -
Das Kurvenlicht am Scenic IV ist für mich eher ein Designelement denn etwas wirklich nützliches.
Gruss, Peter Z.
-
denke das Kurvenlicht sind ehr Nebelscheinwerfer als Kurvenlicht