Vlt hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt. Weiß nicht, wo ich es sonst rein packen soll, aber es ärgert mich. Freue mich auf einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Mein GS war aufgrund defektem Abgasrückführungsventil in der Werkstatt. Durch die Mobilitätsgarantie wurde mir von Renault ein kostenloser Leihwagen von Sixt zur Verfügung gestellt.
Hingefahren, kurz Kreditkarte für die Selbstbeteiligung der Versicherung hinterlegt, in den Wagen gestiegen und los gefahren.
1 Tag später Fahrzeug wieder zurück gebraucht mit einer Fahrleistung von ca 100 km.
2 Wochen später bekomme ich eine Rechnung von Sixt.
1. Soll ich über 10k Kilometer gefahren sein
2. Wurden mir 23,61 in Rechnung gestellt.
Habe bei sixt angerufen. Der Betrag kommt von der Wahl der kleinen Selbstbeteiligung.
Mir wurde ja keine Wahl gelassen. Nach Auskunft sixt wird diese Option wohl von Renault vorgeschrieben.
Jetzt soll ich also die Gebühren für eine kostenpflichtige Option zahlen, die der Dienstleister, in diesem Fall Renault, als Pflichtoption verlangt?
Ich habe jetzt die Rückbuchung von der Kreditkarte veranlasst. Die haben doch den Knall nicht mehr gehört.
Ist euch schonmal soetwas passiert?
Grüße