Wandlung - Rückabwicklung Kaufvertrag - Nutzung Renault Scenic

  • Mal eine Frage an die Experten.
    Welche Vorgehensweisen sind den relevant für eine Wandlung?


    Auto wurde in Autohaus A gekauft. Bzgl. Werkstattleistungen bin ich aber in einem andern Autohaus.



    Wieviele Reparaturversuche muss man den über sich ergehen lassen?
    Läuft eine Wandlung über Renault Deutschalnd als Importeur oder über den Händler bei dem das Auto gekauft wurde bzw. kann man eine Wandlung über jede Vertragswerkstatt laufen lassen, da die es sowieso nur weitervermitteln?
    Müssen die Reparaturen (Versuche) in der Werksatt erfolgen in der das Auto gekauft wurde?
    Kann das Autohaus in dem man gekauft hat auch nochmal einen Versuch verlangen obwohl eine andere Renaultwerkstatt bereits 2 - 3 Versuche unternommen hat.


    Vielen Dank für die Antworten. Möchte nämlich ausreichend aufgeklärt sein, sollte mein Kupplungspedal weiter knarzen....habe nämlich die Schnauze voll von der Karre.

    TCE160 GPF EZ 04/2019 Black Pearl
    RLink2 8.0.32.506

  • Hallo Taloha,


    lass Dich von einem Rechtsanwalt beraten.


    Liebe Grüße
    Udo

    RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris (aus allererster Serienproduktion, also nicht mehr Vorserie, aus Mitte Juni 2015), EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom.

  • Bedauerliche Angelegenheit, ohne Anwalt keine Chance. Zwei erfolglose Versuche reichen zwar meines Wissens, du musst aber in jedem Fall Wertersatz für deine Nutzung leisten. Das Auto zu verkaufen würde deine Nerven schonen und wsl. auch deinen Geldbeutel.

    Scenic Bose Edition 160 GPF
    Stahlgrau Dach schwarz
    Winter Night LED EasyParking Ganzjahresreifen AHK klappbar
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    Zulassung 2.JAN 2020

  • Das geht auch ohne Anwalt, wenn man weiß wie die Fakten liegen. Drohen und jammern sind uncool, aber sachliche Argumente vorbringen und zu wissen über was man redet, versteht der Händler dann schon sehr genau.
    Ich hab das 2x gemacht, 1x mit Anwalt und da hatte ich mich zu sehr als Weichei dargestellt, danach das nächste Auto gleich wieder - ohne Anwalt.


    Zu den Fakten:


    Renault ist niemals der Vertragspartner!


    Die Händler berufen sich stets gern auf den Hersteller wenn es brenzlig wird, oder holen einen Werksvertreter, der dem Kunden dann allerlei erzählt. Meistens so Sprüche wie alles wäre normal und fahrzeugspezifisch usw..
    Es ist völlig egal, ob der Händler einen solchen Werksvertreter holt, oder gleich 200 von denen. Diese sind nicht dein Vertragsparter und alles was die erzählen hat die Relevanz des Wetterberichts der letzten Woche.
    Diese Vertreter sind lediglich Partner des Händlers, aber niemals dem Kunden gegenüber befugt irgendwelche Aussagen zu treffen.
    Das wir leider oft missbraucht und so dargestellt "Der Hersteller hat gesprochen...Punkt".
    Nö, alles Quatsch, der hat absolut garnichts zu sprechen, nicht mit Dir als Kunden des Autoshauses.


    Besser gar nicht erst auf ein solches Gespräch einlassen, weil es nur Zeitverschwendung ist und die Versuchung ist groß, sich nur einlullen zu lassen.
    Genau darauf ziehlt es nämlich ab.


    Vertragspartner ist immer der Händler, bei dem das Auto gekauft wurde. Bist du also in einer anderen Werkstatt und hast nun genug der Leidensgeschichte, besteht praktisch kein Recht auf Rückgabe. Du musst deinem Vertragspartner, also der Händler wo das Fahrzeug gekauft wurde, die Chance auf Nachbesserung geben.


    Der Fehler ist, fast alle Menschen denken bei einem Auto sehr speziell, aber das ist leider ein Irrtum.
    Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand wie eine Kaffeemaschine, nichts anders.
    Angenommen du kaufst dir im Internet im Auktionshaus irgendwo eine Kaffemaschine XY. Die geht nun kaputt und du lässt das Gerät bei einem anderen Tante Emma Laden erfolglos reparieren, aich wenn dieser Laden Vertragspartner des Herstellers ist und damit die Befugnis hat, Garantiearbeiten zu erledigen.
    Der Hersteller bietet eine Garantie, in der er über einen gewissen Zeitraum gewährleistet, alle Mängel am Fahrzeug zu beseitigen.
    Schlägt das aber fehl, wird dir der Hersteller das Produkt nicht abnehmen, weil er nicht dein Vertragspartner ist. Du hast das Auto bei einem eigenverantwortlichen Händler gekauft, nicht bei Renault als Hersteller.



    Stell dir vor du bist Autohändler. Du verkaufst einem Kunden ein Auto und nach einem halben Jahr kommt der Kunde zurück, erzählt dir davon das sein Auto eine Gurke ist und will sein Geld zurück.
    Dabei hattest du nie eine Chance auf Nachbesserung.
    Was, wie und warum, vor allem mit welcher Qualität an deinem Auto gebastelt wurde, kann dein Händler ja nicht einmal beurteilen - vielleicht könnte er das ja auch alles mit viel mehr Kompetenz?
    Der Hersteller jedenfalls wird alles tun, dass Fahrzeug nicht zurück haben zu wollen..warum auch.
    Dein Händler müsste Tinte gesoffen haben, dir einfach mal so den Kaufpreis zu erstatten, abzügl. der gefahrenen Kilometer (Nutzungspauschale)


    Du musst also deinem Vertragspartner die Möglichkeit der Nachbesserung gewähren und erst wenn das nichts wird, hast du ein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.
    Hersteller nehmen niemals Autos zurück. Das Problem hat der Händler an der Backe und wie er sich mit Renault fianziell einigt, ist eine Sache zwischen den beiden.
    Wenn ein Auto zurück zum Händler geht, wird er es auch wieder verkaufen. Meistens an einen anderen Händler weit weg, damit er die Karre nie wieder sieht, denn im B2B gibt es kein Recht auf Rückgabe.



    Wandlung ist bereits auch ein falscher Begriff. Es geht hier genau genommen um einen Vertragsauflösung/Beendigung.
    Ob Dir dieser Händler ein neues Auto verkauft ist eine ganz andere Geschichte. In den meisten Fällen wird das wohl nicht passieren.
    Wenn ein Kunde "Ärger" macht, will der Händler mit diesem Kunden gewiss keine Geschäfte mehr machen.

  • Danke für den Bericht @dci160
    Bei ,,Versuch Nr. 2 '' mit Technikanfrage kam nun raus, dass das Problem bei Renault bekannt ist und der verursachende Schlauch?! zu Renault geschickt wird.
    Sobald die Technikanfrage als, wahrscheinlich, erfolglos beendet ist, leitet er alles an das Autohaus weiter, bei dem das Auto gekauft wurde. Diese solle ich dann kontaktieren.


    Eine Frage stelle ich mir aber. Sollte der Verkäufer darauf bestehen, 2 Reparaturversuche durchzuführen, was möchte er raparieren, wenn der fehler bei Renault bekannt ist und es wohl kein Lösung gibt? (Die 2 bisherigen Versuche waren beim Autohaus vor Ort)


    Aber das ganze Proceder lasse ich dann sowieso über einen Anwalt laufen.


    Eine Sache habe ich aber definitv gelernt...Autos werden nur noch direkt vor Ort oder dem nahem Umfeld gekauft

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  • Eine Sache habe ich aber definitv gelernt...Autos werden nur noch direkt vor Ort oder dem nahem Umfeld gekauft




    Ich musste diese Erfahrung leider auch machen. Die kleineren Autohäuser vor Ort sind nicht nur MEISTENS netter und engagierter, manchmal können sie sogar mehr. Dafür zahl ich gern beim Autokauf ein paar hundert Euro mehr!

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  • Aber das ganze Proceder lasse ich dann sowieso über einen Anwalt laufen

    Ich kenne den Fehler und seine Hintergründe nicht. Wenn das etwas mit einem Schlauch ist und der Hersteller die Problematik bereits kennt, müssten also viele das gleiche Problem haben.
    Insofern der Fehler die Nutzung des Fahrzeugs einschränkt und nicht behoben werden kann, du das im Idealfall auch schriftlich hast, kannst du sofort die Rückabwicklung verlangen.
    Sprich mit deinem Händler darüber, bevor du gleich zu einem Anwalt gehst.
    Gibt dem Händler eine Chance sich mit dir zu einigen.
    Erst wann das nichts wird, kannst und solltest du zu einem Anwalt gehen.


    Händler sind eigentlich (fast) immer bemüht und wollen sich auch ihren Ruf nicht beschädigen. Aber wenn ein Kunde gleich mit einem Anwalt kommt, endet meistens jedwede Bereitschaft, diesen Kunden noch glücklich zu machen.
    Ist von Händler zu Händler natürlich sehr verschieden. Mit manchen hat es keinen Sinn zu reden, mit anderen schon.


    Ich war selbst mal Betreiber eines Onlinshops und da ist man besonders bemüht um seine Kunden. Aber da gab es eben auch Typen, da war nach 3 Tagen schon der Brief vom Anwalt da und natürlich wurde der Anwalt mit Informationen gefüttert, die völliger Unsinn waren.
    Da hatte ich dann gelegentlich auch meinen Spaß daran. Auch unter Anwälten gibt es solche und solche, daher ist sofort zum Anwalt zu gehen nicht immer die beste Option.
    Aber das musst du für deinen Fall selbst entscheiden.

  • Habe heute beim Händler angeklopft und die Problematik per Mail mitgeteilt. Morgen bekommen Sie dann die abgeschlossene technische Anfrage weitergeleitet.
    Sollte das Problem weiter bestehen (wovon ich jetzt einfach mal ausgehe - morgen erfahre ich mehr) werde ich definitiv zunächst das Gespräch, ohne Anwalt, suchen.

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