Nun ist es der Hybridantrieb, Scenic steht seit 6 Wochen in der Werktttsatt

  • Moin liebe Forenmitglieder,


    Ich fahre seit 15 Monaten eine Scenic IV intense dci 110 Hybrid


    Gekauft habe ich den Wagen als Vorführwagen mit 16.000 km. Nun bin ich bei 32000km.
    bei 20000km hatte der Wagen einen Getriebeschaden und jetzt bei 32000 km geht gar nichts mehr.
    1 Kaufargument war seinerzeit, daß der Wagen 5 Jahre Plusgarantie hatte. Die Gewährleistung ist seit 3 Monaten abgelaufen.
    Offenbar ist die Werkstatt Ratlos. Inzwischen wurde 4 Neuteile eingebaut ( Keilriemen, Generator, Wandler und Einspritzrechner)


    Jetzt fangen sie wieder von vorne an. Wollen den Generator noch einmal wechseln. Zwischen jeden Wechsel vergehen mit Teilebestellung und Einbau gut 1 Woche.


    Die Niederlassung lehnt eine Rückabwicklung ab. Kulanz null.


    Die ADAC Rechtsberatung sagt: Theoretisch könnte Renaul noch 2 Jahre so weiter machen.


    WAS KANN ICH TUN? bin ratlos

  • Einen Anwalt nehmen...


    der wird eine Wandlung schon durchboxen.


    Grundsätzlich weiß Renault nie irgendwas. Ich musste für die Chromleisten 4 Termine machen bis einem mal rausgerutscht ist - ja das ist bekannt -

    Renault Grand Scenic IV / Experience Energy dci 110 EDC
    :!: Gaspedal auf links :!: Lautsprecher vorn und hinten - JBL GX 602 :!: Türen vorn und hinten gedämmt :!: aktiver Subwoofer Eton RES11 in der Ersatzradmulde :!: Kofferraum gedämmt :!: hintere Scheiben getönt :!: Windabweiser :!: Eibach Pro-Kit mit Bilstein B6 Dämpfern :!: LED Kennzeichenbeleuchtung :!: LED Innenraumbeleuchtung :!: Schriftzug am Heck entfernt )


    Ronny

  • Hallo Blackbeauty,


    ich bin kein Jurist - aber Fehler müssen schon in einer angemessenen Zeit behoben werden. Ist das nicht möglich, ist aus meiner Sicht das ein Grund für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages.


    Am besten nimmst Du Dir einen Rechtsanwalt.


    Liebe Grüße
    Udo

    RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris (aus allererster Serienproduktion, also nicht mehr Vorserie, aus Mitte Juni 2015), EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom.

  • Servus,
    schaue bitte mal in die §§ 439 und 440 BGB. Insbesondere der letzte Satz des § 440 sagt einiges aus.
    Mein Rat ist, nehme Dir bitte einen Anwalt für die Sache.


    Gruss Wile

  • Der Rat mit den Anwalt ist schon einmal ganz ok. Hast du eine ADAC Rechtschutz?


    Wichtig ist das auf den Reparaturauftrag immer der gleiche Fehler steht.
    So kann man sie auf die 2 oder 3 Versuche die sie laut Gesetz für die Nachbesserung haben, fest nageln.

    2023er Renault Arkana E-TECH engineered in Graphit-Grau

  • Hallo Blackbeauty,

    was ist denn aus deinem Ärger mit dem Hybrid geworden?

    Ich habe meinen Hybrid - Assist neu gekauft und bei 40.600 km den dritten Riemen bzw den zweiten Satz Riemenräder drin.

    Renault hat das möglicherweise unterdimensioniert.

    Dafür spricht, dass mich "myRenault" auffordert, nach 3 Jahren {und 40.000 km) Riemen und Räder erneut wechseln zu lassen.

    Das normale Intervall, für nicht Hybrid, ist 6 Jahre /160.000 km.

  • Die Gewährleistung ist seit 3 Monaten abgelaufen

    Dann ist dein Vertragspartner raus, zumal dieser auch nur 12 Monate Gewährleistung geben muss, du das Auto aber schon 15 Monate fährst.
    Aus der Gewährleistung raus bedeutet, dass Auto ist auch älter als 5 Jahre?
    Das dürfte mit einer Rückgabe ne ganz schwierige Nummer werden.
    Frag einen Anwalt, aber ich denke da sieht es nicht mehr so wirklich gut aus.

    Und selbst wenn, dann wird dein Nutzungsanteil mit 16tkm nicht unwesentlich. Ich schätze du wirst in diesem Fall gar nichts tun können.

  • Hallo dci160,


    die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwagen beträgt zwei Jahre, wobei nach sechs Monaten die Beweislastumkehr erfolgt. Nach diesen sechs Monaten muss der Käufer den Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht fehlerfrei gewesen ist.

    Außerdem befindet sich das Fahrzeug innerhalb der Werksgarantie. Somit garantiert Renault, dass Fehler des Fahrzeugs behoben werden.

    Treten bei dem Fahrzeug Fehler auf, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist behebbar sind, besteht die Möglichkeit entsprechende rechtliche Schritte zu setzen. Dazu empfehle ich BlackBeauty, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.


    Liebe Grüße

    Udo

    RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris (aus allererster Serienproduktion, also nicht mehr Vorserie, aus Mitte Juni 2015), EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom.

  • Ist Blackbeauty denn noch dabei?

    Ich hatte ja direkt gefragt wie der Stand der Dinge ist, weil ich auch betroffen war.

    Dass von ihm keine Antwort mehr kommt, könnte ja bedeuten, dass er sein Problem durch Fahrzeugs - und ggf Forenwechsel gelöst hat.

    Eine Suchmöglichkeit für Mitglieder habe ich nicht gefunden.. Schönen Sonntag noch!