Hallo,
an unserem Fahrzeug ist durch einen Auffahrer erheblicher Sachschaden entstanden. D.h. es muss in die Werrkstatt.
Da bis dahin sicher einige Zeit vergehen wird, Versicherung des Gegeners muss den Schaden anerkennen etc.,
kann nun momentan die automatische Einparkhilfe nicht genutzt werden. Alle Sensoren sind ausgefallen.
Würde mir denn nun eine Entschädigung für den Ausfall bis zur Reparatur zustehen, oder nur für die Zeit des Werkstattaufenthalts später?
Vlt. kennt sich ja jemand mit dem Thema aus.
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Hallo RenaultOpa,
am besten sprichst Du mit Deiner Versicherung.
Es spielt eine große Rolle, ob Du in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz versichert bist. In jedem Land sind die Bestimmungen unterschiedlich.
Liebe Grüße
Udo -
ich bin zwar auch kein Experte ,
denke aber , dass nur zur Reparatut ein Ersatzwagen bezahlt wird oder die Tagespauschale.
Das gilt natürlich nur , wenn das Auto noch verkehrssicher ist.Empfehlung von mir , sofort unabhängigen Gutachter beauftragen und Rechtsanwalt einschalten , denn nur der wird verhindern , dass die gegnerische Versicherung alle möglichen Kürzungen vornimmt und auch die eingetretene Wertminderung durchsetzen kann.
Das ist im übrigen kostenlos , solange nicht vor Gericht gegangen wird,denn den RA muss die Versicherung des Gegners bezahlen.In deinem Fall müsste die Sachlage klar sein und wenn du die Reparatur im Reanault Autohaus machen lässt , würde ich empfehlen , den Gutachter das Fahrzeug dort zusammen mit dem Meister anzuschauen.
Ausserdem ist es unter Umständen möglich eine Teilreparatur (die Sensoren) zu beauftragen , bis die anderen Teile vorrätig sind.
Aber wie gesagt , ohne RA geht heutzutage fast nichts oder du verlierst Geld das dir zusteht -
Ja, danke für die Antworten. Gutachten ist bereits durch den TÜV erfolgt, RA beauftragt auch erfolgt. Ich hatte aber leider verpasst, den RA wegen den Sensoren zu fragen. OK, guter Hinweus, einer Teilreparatur- Ich weiss ja nicht, ob die Werkstatt das in Voraussicht auf die Gesamtreparatur zu Lasten des Verursachers machen wird, da die gegnerische Versicherung erst noch Farbe bekennen muss.
Meine eigene Versicherung ist dazu nicht relevant. Ich bin in D versichert.