...so...habe heute den S4 wieder abholen können .Es wurden die Batterie getauscht und vorn ein Bremssattel gewechselt, beides im Rahmen der Gewährleistung und somit ohne Rechnung. In ca. 3 Monaten steht dann der nächste Regeltermin an
Renault Assistance / Mobilitätsgarantie
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Ich musste gerade eine etwas kuriose Erfahrung bzgl. Assistance machen.
Mein GS Dci130 ist ein Jahreswagen vom Renault-Vertragshändler (ergo Garantie).
Vor Übernahme bat ich um die erste Inspektion(Mai18). Wurde durchgeführt und der Meister übergab mir ein Zertifikat für eine 12 -monatige Mobilitätsgarantie dazu.....von "Europ-Assistance".
Vor zwei Wochen am Sonntagabend macht die Diva keinen Mucks mehr (Hauptsicherung durchgebrannt aufgrund Motorflutung durch Kondenswasser...dazu später etwas mehr).
Ich habe nicht grossartig nachgedacht, das Zertifikat gefischt und bei "Europ Assistance" angerufen. Alles super.....Schlepper kam und nahm das Auto mit. Leihwagen 3 Tage kein Problem...alles sehr ordentlich. Jetzt war bei der Renault-Werkstatt soviel los, dass die 3 Tage Leihauto nicht reichen. Der Meister riet mir die Kundenbetreuung bei Renault anzurufen....man verlängert schon Mal die Leihdauer. Jetzt wird es gruselig....
die kannten meinen Fall gar nicht !? Die vom Händler mitgegeben "Europ-Assistance" ist nicht gleich Renault/Dacia-Assistance.....ergo keine Leistung, weil Leistungsfall offensichtlich nur eintritt wenn Renault in die Werkstatt hat schleppen lassen. Jetzt steht er aber schon da (auf Rechnung einer anderen Versicherung), und Renault kann nicht helfen .....irre. Nach meinem Serviceverständnis hätte ich mich als Renault gefreut, dass ich das Schleppen und die ersten drei Tage Leihauto nicht zahlen bräuchte, dann einen Mobilitätsfall für mich aufgemacht und einen zufriedenen Kunden behalten.....haben sie aber nicht...wieder irre.
Lange Rede ...kurzer Sinn....bevor ihr mit einem Auto in der Garantiezeit etwas über die Mobilitätsgarantie macht, schaut nach wer der Dienstleister ist. -
Ich musste gerade eine etwas kuriose Erfahrung bzgl. Assistance machen.
Mein GS Dci130 ist ein Jahreswagen vom Renault-Vertragshändler (ergo Garantie).
Vor Übernahme bat ich um die erste Inspektion(Mai18). Wurde durchgeführt und der Meister übergab mir ein Zertifikat für eine 12 -monatige Mobilitätsgarantie dazu.....von "Europ-Assistance".
Vor zwei Wochen am Sonntagabend macht die Diva keinen Mucks mehr (Hauptsicherung durchgebrannt aufgrund Motorflutung durch Kondenswasser...dazu später etwas mehr).
Ich habe nicht grossartig nachgedacht, das Zertifikat gefischt und bei "Europ Assistance" angerufen. Alles super.....Schlepper kam und nahm das Auto mit. Leihwagen 3 Tage kein Problem...alles sehr ordentlich. Jetzt war bei der Renault-Werkstatt soviel los, dass die 3 Tage Leihauto nicht reichen. Der Meister riet mir die Kundenbetreuung bei Renault anzurufen....man verlängert schon Mal die Leihdauer. Jetzt wird es gruselig....
die kannten meinen Fall gar nicht !? Die vom Händler mitgegeben "Europ-Assistance" ist nicht gleich Renault/Dacia-Assistance.....ergo keine Leistung, weil Leistungsfall offensichtlich nur eintritt wenn Renault in die Werkstatt hat schleppen lassen. Jetzt steht er aber schon da (auf Rechnung einer anderen Versicherung), und Renault kann nicht helfen .....irre. Nach meinem Serviceverständnis hätte ich mich als Renault gefreut, dass ich das Schleppen und die ersten drei Tage Leihauto nicht zahlen bräuchte, dann einen Mobilitätsfall für mich aufgemacht und einen zufriedenen Kunden behalten.....haben sie aber nicht...wieder irre.
Lange Rede ...kurzer Sinn....bevor ihr mit einem Auto in der Garantiezeit etwas über die Mobilitätsgarantie macht, schaut nach wer der Dienstleister ist.Nimm deine Frau und dann das Mietauto und dann schleppt ihr euren Renault 1km weg von der Renault Werkstatt.
Danach rufst du Renault Assistance an und meldest, dass er keinen Mucks mehr macht. Ab jetzt ist Renault Assistance am Zug -
mit diesem Händler stimmt etwas nicht
normalerweise gibt ein Renaulthändler auf eine Renault-Inspektion auch eine Renault-Mobilitätsgarantie , oder etwa nicht -
So sieht es aus.
Würde bei Ausfall auch erstmal den Verkäufer anrufen,soll der sich drum kümmern.Und wenn der nicht will die Notrufnummer von Renault -
- Das habe ich der Kundenbetreuung so gesagt ....darauf hin erzählte sie was von Betrug....woraufhin ich ihr erklärte dass wir jetzt beim Thema wären....Betrug am Kunden im Hinblick auf den Service
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- Das habe ich der Kundenbetreuung so gesagt ....darauf hin erzählte sie was von Betrug....woraufhin ich ihr erklärte dass wir jetzt beim Thema wären....Betrug am Kunden im Hinblick auf den Service
Das ist Nothilfe und kein Betrug, denn Deine Werkstatt kann ja nicht termingerecht Abhilfe schaffen.
Ich würde von der Werkstatt einen Ersatzwagen fordern, wenn sie so ein Chaos anrichtet.
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@Traficdriver
Grundsätzlich hast du Recht....nur habe ich mit dem "Kauf-AH" seit Kauf nix mehr zu tun . Das dumme ist ja dann auch, dass du beim neuen Händler(also da wo das Auto repariert werden soll) auch nicht unbedingt eine Lobby hast....Leihwagen etc -
@just2enjoy
Bei welcher Werkstatt was einfordern?
Die Ursprungswerkstatt ist raus.....die haben mir eine Mob-Garantie gegeben und die hat geleistet gem.Vertrag...Schleppen und 3Tage Leihauto. Warum die was anderes/zusätzliches ausser Renault-Assistance verticken bleibt die Frage.
Das neue AH....muss ausser reparieren eigentlich gar nix machen.
Renault-Kundenbetreuung hätte.....kulanter sein sollen